Baugrubensicherung – lebensnotwendige Arbeitssicherung!
posted am: 21 September 2020
Jeder Bau beginnt mit dem Aushub einer Grube, in die das Gebäude hineingebaut wird. An der Baugrubensohle werden dann Leitungen und die Verrohrung verlegt. Dazu zählen die elektrische Versorgung und das Zu- und Abwassersystem des späteren Gebäudes. Die Wände einer frisch ausgehobenen Baugrube sind sehr weich und instabil. Deshalb ist es zum Schutz der Arbeiter unbedingt notwendig, diese mittels einer Baugrubensicherung gegen Einsturz zu sichern. Aber auch die Baugrubensohle ist bei einem frischen Aushub durch das Grundwasser, das in jeder Baugrube zu Beginn vorhanden ist, instabil. Auch hier muss entsprechend abgepumpt und gesichert werden.
Welche Maßnahmen zur Baugrubensicherung sind zu treffen?
Die jeweiligen Sicherungsmaßnahmen hängen in erster Linie vom Gelände und in zweiter Linie von der Art des geplanten Bauvorhabens ab. Im Prinzip stehen die Abböschung, die Spritzbeton-Nagelwand, die Steinschlichtung, die Bohrpfahlwand, die Micropfahlwand, die Trägerbohlwand sowie die DSV-Unterfangung zur Auswahl.
Wie sieht die Baugrubensicherung im Detail aus?
Das um und auf ist die Absicherung des Arbeitsraums. Dennoch muss für Arbeiter und Maschinen samt Gerätschaft genügend Platz zum Arbeiten sowie für den An- und Abtransport und das Manövrieren bleiben. Zwischen der Außenseite des geplanten Gebäudes und dem Böschungsfuß muss mindestens 0,5 Meter zum Arbeiten verbleiben. Der Arbeitsraum zwischen dem Rand des Baugrubenverbaus und der Außenseite des Bauvorhabens muss 0,6 Meter betragen. Schalungen, Gerüste, etc. sind nicht eingerechnet und dürfen nicht einengen.
Böschungen dienen hauptsächlich zum Transport und müssen daher angeschrägt werden (DIN 4124). Ist diese hoch, sind Bermen als eine Art Treppe zu setzen (Abtreppung). Die Standsicherheit muss nach DIN 4124 gegeben sein. Ist keine Böschung aufgrund der Boden- oder Wasserverhältnisse möglich, muss ein Baugrubenverbau angebracht werden. Dieser verhindert den Einsturz der Wände.
Dabei wird zwischen weichen und steifen Verbauarten unterschieden. Manchen können später wieder für andere Baugruben verwendet werden. Deshalb wird zwischen temporären und dauerhaften Verbauten unterschieden. Zu den weichen Arten zählen Trägerbohlverbauten sowie Spundwände. Bohrpfahlwände, Schlitzwände zählen zu den steifen Verbauarten. Temporäre verbleiben solange in der Baugrube wie sie dort benötigt werden. Zu den dauerhaften Verbauten zählen Dichtwand, Ufermauer, Hangsicherung und Stützmauer. Unternehmen wie zum Beispiel die NGT Neue Gründungstechnik Spezialtiefbau GmbH haben sich auf die Baugrubensicherung spezialisiert.
Wie wird der Baugrubenverbau gesichert?
Der Verbau darf sich nicht senken, verschieben oder während der Arbeiten wegbrechen. Deshalb wird dieser durch Einspannung im Boden, Deckelbauweise oder Aussteifungen zur Baugrubensohle abgesichert. Aussteifungen über Eck sind eine gängige Methode.
Welche Regelwerke finden hauptsächlich Anwendung?
Wie bereits erwähnt, befasst sich die DIN 4124 mit Baugruben und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumbreiten und dem Verbau. Die DIN 4084 regelt vor allem die Gelände- und Böschungsbruchberechnungen sowie den Baugrund an sich.
Darüber hinaus finden natürlich auch in jedem Land individuelle Regelwerke Anwendung.